Schaden melden
Hier erfahren Sie, wie und wann ein Schaden gemeldet werden muss, damit wir den Schadenfall möglichst speditiv abwickeln können.
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Bitte nehmen Sie sofort nach einer tierärztlichen Beurteilung des Pferdes (innert 2 Tagen) mit der Geschäftsstelle Kontakt auf. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Zusammen mit der Geschäftsführerin wird dann das weitere Vorgehen besprochen.
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Bezahlen Sie allfällige Rechnungen direkt dem Rechnungssteller (Tierarzt, Tierspital). Sie erhalten von der Geschäftsstelle nach Erhalt der Schadenmeldung mit den Rechnungskopien eine Schadenabrechnung.
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Das Schadenformular muss vollständig ausgefüllt mit einem Antrag des behandelnden Tierarztes an die Geschäftsstelle im Original gesandt werden. Legen Sie ebenfalls die bezahlten Rechnungen (Kopien) und einen Einzahlungsschein bei. So kann die Auszahlung vorgenommen werden.
- Download Schadenmeldung als PDF
(vom Versicherungsnehmer / der Versicherungsnehmerin auszufüllen) - Download tierärztlicher Erledigungsantrag als PDF
(vom behandelnden Tierarzt auszufüllen)
- Download Schadenmeldung als PDF
Wichtig: Die Schadenmeldung kann erst bearbeitet werden, wenn uns beide Formulare vollständig ausgefüllt vorliegen.